Für Zuweiser/ Behörden


Das Konzept der Wohngemeinschaft

Begleitetes Wohnen im Wohnheim Girella

Im Wohnheim Girella stehen neun Wohnplätze in Einzelzimmern zum Teil mit eigener Dusche/WC zur Verfügung. Girella ist eine begleitete Wohneinrichtung. Die therapeutische Begleitung erfolgt über externe Fachstellen.

 

Ziel

Ziel dieses Angebotes ist es, die Bewohner und Bewohnerinnen zu befähigen und darin zu unterstützen, wieder ein möglichst eigenständiges Leben zu führen. Der Wiedereinstieg ins soziale und berufliche Leben steht im Vordergrund.

 

Zielgruppe

Das Angebot richtet sich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung

-     die einen Suchtmittelentzug vollzogen haben und temporär auf Unterstützung angewiesen sind

-     die in einer Krisensituation sind und, beispielsweise nach einer stationären Therapie, für eine begrenzte Zeit auf ein betreutes Wohnangebot angewiesen sind

-     die sich in einer IV-Abklärung befinden

 

Ansatz und Methoden

Im Wohnheim Girella sollen die sozialen Kompetenzen der Bewohnerinnen und Bewohner weiterentwickelt werden können. Die Begleitpersonen legen Wert auf die Beobachtung des Kontextes in dem sich der Bewohner, die Bewohnerin befindet.

Die im Wohnheim tätigen Fachpersonen aus Sozialarbeit und Sozialpädagogik arbeiten im Bezugspersonensystem und sind somit die erste Ansprechperson für die Klienten. Sie begleiten deren Entwicklungsprozesse aufgrund von Zielvereinbarungen und sind Ansprechpartner für die verantwortlichen Personen aus dem Arbeitsbereich, den zuweisenden Stellen, den ambulanten Beratungsstellen und weiteren involvierten Fachstellen.

Die Wohngemeinschaft arbeitet mit folgenden Instrumenten:

 

Einzelgespräche

Die Vereinbarungen kommen durch gegenseitiges Einverständnis über das bestehende Problem, die Zielsetzungen und die entsprechenden Massnahmen zustande.

Die ziel- und ressourcenorientierte Begleitung erfolgt durch die Zieldefinition und die Planung des Entwicklungsprozesses und versucht, vorhandene und potentielle Ressourcen zu nutzen (Stärken, Beziehungen, Finanzen, usw.). Die Begleitung erfolgt in folgenden Gefässen:

-        Situationsaufnahme mittels Vorstellungsgespräch vor dem Eintritt. Definition der wichtigen Ziele.

-        Eintrittsvereinbarung mit Definition einschränkender Massnahmen (z.B. Taschengeldverwaltung, Medikamentenabgabe, usw.).

-        Ausformulierung der Feinziele und Regeln der Zuständigkeiten und Vereinbarungen mit involvierten Stellen in den ersten zwei Wochen.

-        Laufende Bearbeitung und Auswertung der Vereinbarungen mit den BW und den involvier­ten Stellen. Die Betreuungsintensität wird durch die jeweiligen vereinbarten Ziele bestimmt.

-        Suche einer Anschlusslösung, Austrittsgespräch

 

Standortgespräche 

Mit der zuweisenden und mit weiteren beteiligten Fachstellen werden regelmässig die aktuelle Situation, Ziele, Massnahmen und die Zusammenarbeit besprochen und abgestimmt.

 

Gruppengespräche

Monatlich findet das WG-Gespräch statt, ein Meeting aller Bewohnerinnen und Bewohner und Betreuungspersonen. Es dient zur Regelung von organisatorischen Fragen, zum allgemeinen Informationsaustausch, zum Ansprechen von Störungen und zur Förderung der Wohnkompetenzen.

 

Freizeitgestaltung

Grundgedanke:

Die Wohngemeinschaft bietet Unterstützung in der Freizeitgestaltung an. Diese basiert hauptsächlich auf Eigeninitiative und Freiwilligkeit.

Das Mitarbeiter-Team gibt Impulse, fördert die Motivation, hilft bei der Umsetzung und fördert Gemeinschafts-erfahrungen. 

 

Zielsetzung:

-        Förderung der Sozialkompetenz mit Hilfe von Gemeinschaftserlebnissen

-        Sinnvolle Gestaltung der persönlichen Freizeit durch eine Auseinandersetzung mit den eigenen Freizeitgewohnheiten

-        Erlernen eines guten Gleichgewichtes zwischen Arbeit/Leistung und Erholung

-        Einüben von Alltagsverpflichtungen und Hausarbeiten innerhalb der Freizeit

 

Umgang mit Rückfällen

Grundgedanke:

Unsere Wohngemeinschaft hat eine abstinenzorientierte Ausrichtung. Atemgastest werden im Verdachtsfall intern, Urinproben auf Kosten der Bewohner extern durchgeführt. Der Weg zur Abstinenz bei Suchtkrankheit verläuft in der Regel nicht linear. Rückfälle gehören zur Suchtproblematik. Als Rückfall verstehen wir den Konsum von Suchtmitteln nach einer abstinenten Phase.

Die offene Auseinandersetzung und Bearbeitung von Rückfällen erachten wir als einen wichtigen Schritt in Richtung Abstinenz. Wir erwarten vom BW eine abstinente Grundeinstellung. Neu eintretende BW müssen bei der Aufnahme körperlich entzogen sein.

Der strukturierte Umgang mit Rückfällen bezweckt:

-        die Beschränkung der Anzahl der Rückfälle; die Verlängerung der Abstinenzperioden,

-        die Beschränkung der Dauer eines Rückfalles und dessen Folgeerscheinungen; rasche Kontaktaufnahme mit Therapeuten/Bezugsperson, Wiederaufnahme der sozialen Funktionen (Arbeit, Beziehungen),

-        das bessere Erkennen der Anzeichen von Rückfällen, um positiv dagegen einzuwirken.

 

Aufenthaltsdauer 

Die Aufenthaltsdauer ist abhängig von den beim Eintritt definierten Zielvereinbarungen und deren erfolgreichen Umsetzung. Sie kann von drei Monaten bis zu maximal vier Jahren dauern.

 

Kosten/Tarife

Die Tagespauschale für unser begleitetes Wohnangebot beträgt Fr. 135.00 pro Tag (Kost, Logis und Betreuung); IV-Bezüger bezahlen gemäss Bewilligung des kantonalen Sozialamtes Graubünden monatlich Fr. 4061.00